Am 23.05.2012 von 15.00-16.00 Uhr findet der nächste Infonachmittag zu den Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Studienmöglichkeiten an der Akademie der Gesundheit statt. Bei Interesse bitten wir um eine kurze telefonische Anmeldung.
| Beginn |
Stundenanzahl |
Dauer | Ausbildungsgebühr |
| 01.April |
2100 Std. theoretische / praktische Lehrveranstaltungen 2500 Std. praktische Ausbildung |
4 Jahre | 300,00 € pro Monat |
Berufsbild
Das Berufsbild des/der Gesundheits- und Krankenpflegers/in bietet vielfältigste Möglichkeiten der Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Gesundheit von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, in unterschiedlichen Lebenssituationen und –phasen unter Berücksichtigung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gestalten ihren Berufsalltag sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.
Das Berufsbild des/der Gesundheits- und Krankenpflegers/in bietet vielfältigste Möglichkeiten der Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Gesundheit von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, in unterschiedlichen Lebenssituationen und –phasen unter Berücksichtigung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gestalten ihren Berufsalltag sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.
Ausbildung
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und Krankenpfleger besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht, der an der Akademie der Gesundheit stattfindet, und aus der praktischen Ausbildung.
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und Krankenpfleger besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht, der an der Akademie der Gesundheit stattfindet, und aus der praktischen Ausbildung.
| Ausbildungsziel Sie
Ausbildungsgestaltung
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Prüfung und Abschluss
Die Zulassung zur staatlichen Prüfung wird erteilt, wenn regelmäßig und erfolgreich an der Ausbildung teilgenommen wurde. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil und erfolgt entsprechend des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) in der jeweils gültigen Fassung. Die praktische Ausbildung wird an einem Krankenhaus oder mehreren Krankenhäusern und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie weiteren an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen durchgeführt.
Die bestandene staatliche Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis
Die bestandene staatliche Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis
Die Bildungsteilnehmer erwerben nach bestandener Prüfung den Abschluss als
„Staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/In"
„Staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/In"
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Pflege@gesundheit-akademie.de






