Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e.V. für Bildungsdienstleistungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung, Seminare, Trainings sowie mobilen Fortbildungen (Inhouse-Schulungen)

 

1. Definition, Vertragspartner und Geltungsbereich
Bildungsteilnehmende und sonstige Kunden werden als Vertragspartner bezeichnet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungsangebote und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e.V. (AdG) für Bildungsdienstleistungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung, Seminare, Trainings sowie mobilen Fortbildungen (Inhouse-Schulungen), im Folgenden auch Veranstaltungen genannt. Änderungen und Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie von der AdG schriftlich bestätigt werden. Schließt der Vertragspartner Leistungen der AdG für Dritte, hat der Vertragspartner diese von allen vertraglichen Pflichten einschließlich dieses AGB’s in Kenntnis zu setzen.

2. Angebote, Vertragsinhalt und Vertragsabschluss
Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind das vom Vertragspartner schriftlich bestätigte Kostenangebot und die AGB’s der AdG. Der Vertragspartner wird über das Kostenangebot sowie ggf. über zusätzliches Werbematerial (Flyer, Broschüren, E-Paper) über Inhalte der Bildungsdienstleistung informiert. Darin benannte Inhalte sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertragsabschluss kommt entweder über die Annahme des Angebots des Vertragspartners und durch schriftliche Anmeldebestätigung durch die AdG zustande oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung. Separate Verträge dienen dazu den Leistungsumfang weitere Modalitäten zu regeln und/der zu individualisieren. Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von Inhalten der Leistungsangebote und von Inhalten von Verträgen bedürfen immer der Schriftform.

3. Qualitätsgebot der Akademie der Gesundheit Berlin Brandenburg e.V.
Die AdG trägt dafür Sorge, dass Veranstaltungen auf Grundlage aktueller fachlicher und didaktischer Erkenntnisse erbracht werden. Das gleiche gilt für den Einsatz von Referenten. Zu erreichende Lernziele, werden vor dem Hintergrund des Kompetenzstufenmodells der AdG, ggf. durch geeignete curriculare und lehr- und lernbezogene didaktische Konzepte umgesetzt. Dabei werden die Kompetenzen personenbezogen und praxisnah nach didaktischen Konzept vermittelt und sofern angedacht im konkreten Skill- und Simulationstraining am akademieeigenen SkillCenter gefördert.

4. Dienstleistungsbegleitendes Material und Zusatzleistungen
Soweit nicht anders vereinbart wurde, ist Dienstleistungsbegleitendes Material (z.B. Organisationspläne, Skripte, Handouts, Seminarunterlagen, Powerpointfolien, Software, etc.), das von der AdG zur Verfügung gestellt wird, in der vereinbarten Vergütung enthalten.
Der AdG gebührt allein, oder sofern entsprechend ausgewiesen dem jeweiligen Autor bzw. Hersteller, das Urheberrecht an den jeweilig ausgehändigten Materialien. Ohne ausdrückliche Zustimmung der AdG ist es dem Vertragspartner oder Dritten nicht gestattet, Dienstleistungsbegleitendes Material ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich von der AdG kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Vertragspartners von diesem selbst zu beschaffen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten nicht im Seminarpreis enthalten.

5. Inhaltliche und Organisatorische Änderungen
Veranstaltungen können vor oder während der Durchführung inhaltlich oder organisatorisch durch die AdG verändert werden, soweit das Veranstaltungsziel im Kern nicht völlig verändert wird. Dies kann sich ebenfalls auf die Dauer von Bildungsdienstleistungen Auswirken (Verlängerung oder Verkürzung). Die AdG ist berechtigt im Bedarfsfall Referenten durch gleich qualifizierte Personen, auch kurzfristig, zu ersetzen.

6. Zahlungsbedingungen
Die Gebühr für Veranstaltungen wird innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung nach Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig. Die Rechnungen werden entweder mit Beginn der Veranstaltung oder abschnittsweise, oder nach deren Beendigung erstellt. Die schriftliche Vereinbarung von monatlichen Ratenzahlungen ist nach Einzelfallentscheidung möglich, wenn hierfür die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Vertragspartner erfolgte. Der Vertragspartner hat die vertraglich vereinbarten Gebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungszeiträume, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Gebühr.
Gerät der Vertragspartner mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen der AdG mit 5 % (8 %, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht der AdG, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

7. Rücktritt/Widerruf durch die Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e.V.
Die AdG kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Leistungsangebot festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankungen des Referenten). Bei Absage einer Veranstaltung informiert die AdG den Vertragspartner unverzüglich. Ggf. entrichtete Gebühren werden – bei bereits begonnener Veranstaltung anteilig – zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen die AdG sind in jedem Falle ausgeschlossen.

8. Rücktritt/Widerruf durch den Vertragspartner und Schadensersatz
Bei einer Absage durch den Vertragspartner werden Stornogebühren unter Beachtung des Zeitpunktes der Absage vor Veranstaltungsbeginn in folgender Höhe fällig:

  • bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
    i.H.v. 20 % des Rechnungsbetrages
  • bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
    i.H.v. 40 % des Rechnungsbetrages
  • bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn:
    i.H.v. 80 % des Rechnungsbetrages.

Bei einer Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig.
Stand: Oktober 2019 Seite 2 von 2
Werden Ersatzpersonen entsendet, sind keine Stornogebühren zu entrichten.
Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Vertragspartners vorgenommenen Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Seminarräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Vertragspartner unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.
Termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Vertragspartner kann nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz anstatt der Veranstaltung verlangen, sofern er der AdG zuvor schriftlich oder per E-Mail eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Veranstaltung nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ablehnen werde. Der Vertragspartner kann nach erfolgloser Ablauf der Frist die Bildungsdienstleistung nicht mehr verlangen. Ein ggf. etwa zustehender Anspruch auf Schadensersatz anstatt der Bildungsdienstleistung wegen verzögerter Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe auf bis zu 50 % des Netto-Rechnungswertes der von der Verzögerung betroffenen Bildungsdienstleistung begrenzt.
Soweit der Vertragspartner Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 355 BGB zu widerrufen.

9. Haftung
Die AdG übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.
Soweit Bildungsveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Vertragspartners stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Ansprüche auf Schadensersatz des Vertragspartners sind ausgeschlossen, ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AdG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AdG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden, wenn diese einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AdG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die AdG haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Vertragspartners (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

10. Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung der Bildungsveranstaltung erhält der Vertragspartner bzw. die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an der Veranstaltung und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung.

11. Gerichtsstand
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

12. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.