AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an einer Weiterbildung

1. Voraussetzungen zur Teilnahme

An den Weiterbildungskursen und Weiterbildungsangeboten der Akademie kann jede Person teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach SGB III in Anspruch genommen werden soll. Die Zugangsvoraussetzungen sind auch von der/dem BildungsteilnehmerIn selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Weiterbildungsgebühren.

2. Anmeldung

Für jeden Weiterbildungskurs ist ein Anmeldeformular auszufüllen oder per E-Mail zu versenden. Mit der Übersendung des Anmeldeformulars erkennt die/der BildungsteilnehmerIn das Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Mit der Zusage der Akademie wird die Anmeldung verbindlich und es kommt eine Dienstleistungsvertrag zustande. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet. Die Anmeldung wird umgehend bestätigt.

3. Datenschutz

Die Daten der/des BildungsteilnehmerIn werden EDV-gestützt erfasst und bearbeitet sowie im erforderlichen Umfang an die etwaigen Förderungsgeber weitergeleitet.

4. Gebühren

Für die Teilnahme an den Weiterbildungskursen werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe vom Kursangebot abhängig ist. Für Weiterbildungskurse die länger als drei Monate dauern, wird die Kursgebühr in zwei Raten erhoben, bzw. nach persönlicher Klärung mit dem Geschäftsführer. Bei Inanspruchnahme einer Förderung nach SGB III erklärt sich die/der BildungsteilnehmerIn, entsprechende Vereinbarungen zwischen der Maßnahmeträgerin und der Agentur für Arbeit voraus- gesetzt, dass die Kursgebühren von der Agentur für Arbeit direkt an die Maßnahmeträgerin gezahlt werden.

5. Durchführung

Die Akademie der Gesundheit realisiert im Rahmen des aktuellen Curriculums die Weiterbildung, unter Beachtung des Weiterbildungsziels und behält sich Änderungen vor. Aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen kann ein Weiter- bildungskurs verschoben oder abgesagt werden. Die Durchführung einer Weiterbildung ist an eine Mindestanzahl der Bildungsteilnehmer gebunden.

6. Rücktritt

Bei einer beantragten Förderung nach SGB III kann die/der BildungsteilnehmerIn im Falle der Förderungsablehnung von der Teilnahme kostenlos zurücktreten.

7. Kündigung

Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 100,- Euro erhoben. Bei Rücktritt 4 Wochen nach Kursbeginn wird die Verwaltungsgebühr, zuzüglich 10 % der Teilnahmegebühr berechnet. 4 Wochen nach Beginn der Weiterbildung ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen. Zudem gelten die Bestimmungen des BGB bezüglich einer außerordentlichen Kündigung bzw. einer Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von Seminaren gilt nicht als Kündigung. Die Dozenten sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

8. Pflichten des Bildungsteilnehmenden

Die Bildungsteilnehmenden verpflichten sich:

die erforderlichen Unterlagen zur gesetzlichen Zugangsvoraussetzung und der Zulassung zur Prüfung rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
die am Weiterbildungsort geltende Bereichsordnung bzw. Hausordnung einzuhalten
zur Teilnahme an den Seminaren entsprechend der gesetzlichen Regelung des Weiterbildungskurses

9. Ausschluss und Kündigung

Die Akademie behält sich vor, bei groben und fahrlässigen Verstößen gegen den Bildungsteilnehmenden diese/n von der Weiterbildung auszuschließen.Der Akademie steht ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn

die/der Bildungsteilnehmende die Weiterbildungsgebühren nicht pünktlich bezahlt,
wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Weiterbildungsziel durch die/den Bildungsteilnehmenden nicht erreicht werden kann. In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbst- verschuldeten Kündigung nicht erstattet.

10. Haftung

Die Akademie haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.

11. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.