Kenntnisprüfung zum/zur
Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Bei der Kenntnisprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung, die die Akademie der Gesundheit als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen im Auftrag der zuständigen Landesämter durchführt. Die Durchführung der Kenntnisprüfung erfolgt auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV).

Die Kenntnisprüfung zum/zur Pflegefachmann/-frau wird derzeit vorbereitet bzw. konzipiert und spätestens mit Ende der Übergangsfrist ab 2023 angeboten.

Die Kenntnisprüfung richtet sich an Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten sowie außereuropäischem Ausland, die die Kenntnisprüfung zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in für das Bundesland Berlin und Brandenburg absolvieren möchten und bereits über einen entsprechenden Bescheid bzw. Zulassung zur Durchführung der Kenntnisprüfung in den genannten Bundesländern besitzen.

Mit deiner Anmeldung zur Kenntnisprüfung reiche bitte folgende Unterlagen ein:

  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B2
  • Bescheid des zuständigen Landesamts zur Durchführung der Kenntnisprüfung
  • Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis
  • Kurzlebenslauf

Die Kenntnisprüfung beinhaltet einen mündlichen und praktischen Teil, der bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt werden kann.

  1. Mündliche Teil der Kenntnisprüfung

Die mündliche Prüfung wird gemäß §20b KrPflAPrV durch eine Prüfungskommission durchgeführt. Auf der Grundlage ausgewählter Fallsituationen erfolgt ein Prüfungsgespräch.

  1. Praktische Teil der Kenntnisprüfung

Die praktische Prüfung (KrPflAPrV §20a Abs. 3) erfolgt i.d.R. in der Einrichtung des Arbeitgebers bzw. in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtung.

Eine Diplom-Medizinpädagogin oder ein Diplom-Medizinpädagoge der Akademie der Gesundheit und eine Fachprüferin oder ein Fachprüfer, die oder der als Praxisanleitung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 KrPflAPrV in der Einrichtung tätig ist, nehmen die praktische Prüfung ab.

Die Akademie der Gesundheit führt die Kenntnisprüfung im Auftrag des zuständigen Landesamtes durch und übermittelt diesem die entsprechenden Prüfungsergebnisse. Das Landesamt ist nachfolgend für die Erteilung der Berufserlaubnis zuständig.

Auf Anfrage.