Ergänzungslehrgang zum/zur Physiotherapeut/in
Für Bewerber, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Masseur/in und med. Bademeister/in verfügen, besteht gem. § 12 (1) des MPhG die Sonderregelung, mit einer mind. 5 jährigen Tätigkeit als Masseur/in und med. Bademeister/in die Ergänzungslehrgang zum/r Physiotherapeut/in zu absolvieren.
Nächster Kursstart:
Auf Anfrage.
Anmeldung
Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.